Antwort auf: Hauptgutachten P3

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#1392
GBMEI
Teilnehmer

Hallo,
nun kann man die Sachverständigen oder Prüfer oder Prüfingenieure ohnehin bewundern, müssen sie doch über alle Fahrzeuge im Detail Bescheid wissen!
Interessant wird es bei alten Fahrzeugen, die heute schon über 100 Jahre alt sein können! Wer kennt denn da noch die originale Ausführung? Da ist es mit dem P3 einfacher. Da der P3 auch schon über 30 Jahre ist, fällt er auch schon in die Möglichkeit der Einstufung als Oldtimer im Sinne des §23 der StVZO.Für so eine Einstufung braucht man ein: „Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer“ nach eben diesen §23 StVZO.
In diesen §23 ist die weitere Vorgehensweise geregelt…der Begriff „Hauptgutachten“ kommt darin zB nicht vor, jedoch ist die Begutachtung nach einer Richtlinie der obersten Landesbehörde durchzuführen…usw.
Ein Oldtimer (zB P3) soll als Technisches Kulturgut repräsentieren, das kann er am besten im originalen Zustand,
aber natürlich auch nur mit seinen historisch bedingten Eigenschaften! Die Benutzung und Austattung ist in den originalen Betriebsanleitung, Reparaturhandbuch und Ersatzteil-Katalog beschrieben.Das Miteinander
Richtung Gutachter wie es Peter beschreibt, kann nur hilfreich sein und nützt unterm Strich der Sache.
Zur Zughakenkupplung: Ja, mir sind auch zwei Ausführungen bekannt. Aus meiner damaligen „aktiven“ NVA-Zeit sind mir allerdings keine P3 mit Anhängefahrzeug auf den öffentlichen Straßen in Erinnerung…und soll es denn heute auch so sein, könnte man sich eine entsprechende Formulierung im Gutachten vorstellen.
Gute Fahrt!
Gruß Gerd