Hauptgutachten P3

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 Jahren von GBMEI.
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    • #1345
      P3-Freund
      Administrator

      Hallo,
      gestern erreichte mich die Info, dass in Brandenburg durch einen Gutachter die Sitzbänke im P3 nicht als Sitze akzeptiert wurden.
      Leider erreichen mich immer wieder ähnliche Informationen zu Problemen bei der Erstellung eines Gutachtens. Angefangen von den Lampengittern, den Gewehrhalterungen über die NMA74 bis hin zur Farbe „grün“, die man nicht akzeptieren möchte. Besonders interessant ist die Anhängerkupplung.

      Deshalb habe ich nun das Typenblatt P3 Nr. 03.03.00 für euch unter Geländewagen P3 eingestellt. Es sollte ausreichen, da nach wie vor verbindlich (siehe Einigungsvertrag).

      Man kann nicht alles wissen, auch nicht als Gutachter, doch dann ist der Weg zur Erkenntnis der richtige Weg, den zum Glück die meisten Gutachter auch gehen.

      Bei mir haben tatsächlich schon Gutachter angerufen und sich kundig gemacht. Das waren sehr konstruktive Gespräche!!! Häufig ging es auch um das Baujahr.

      Gruß
      Peter

      • Dieses Thema wurde geändert vor 4 Jahren von P3-Freund.
    • #1385
      Lars
      Teilnehmer

      Grüße,
      Nach einem längeren Gespräch mit dem Leiter der Dekra Liegenschaft in Finsterwalde bekomm ich nun wenigstens meine Sitzplätze eingetragen. Die AHK aber leider nicht mit Bezug auf das KTA Blatt 479 Seite 3. Der Herr hat mir das Dokument freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

      Für euch zum Nachlesen unter folgenden Link:
      https://drive.google.com/open?id=18hGDTF_Q7-wtID4f6g7kQZpI3ISm_55G

      Gruß
      Lars

    • #1389
      Mike
      Teilnehmer

      das Verbot im öffentlichen Verkehr soll sich aber nur auf eine bestimmte Art der HK beziehen, ist gibt doch zweierlei Ausführungen, einmal wo der Sicherungsbalken gleich aufgeklappt werden kann, darauf würde sich die Einschränkung beziehen, und zum anderen gibt es die „kleinere“ Ausführung wo der hintere Teil erst angehoben werden muß bevor der ganze Hebel hochgeklappt werden kann! Diese wären wohl erlaubt, hab das aber selber noch nicht durchexerziert. es gibt aber genug die einen Haken hinten dran haben und einen HL 10 damit ziehen, was steht denn bei diesen in der Zulassung?

    • #1392
      GBMEI
      Teilnehmer

      Hallo,
      nun kann man die Sachverständigen oder Prüfer oder Prüfingenieure ohnehin bewundern, müssen sie doch über alle Fahrzeuge im Detail Bescheid wissen!
      Interessant wird es bei alten Fahrzeugen, die heute schon über 100 Jahre alt sein können! Wer kennt denn da noch die originale Ausführung? Da ist es mit dem P3 einfacher. Da der P3 auch schon über 30 Jahre ist, fällt er auch schon in die Möglichkeit der Einstufung als Oldtimer im Sinne des §23 der StVZO.Für so eine Einstufung braucht man ein: „Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer“ nach eben diesen §23 StVZO.
      In diesen §23 ist die weitere Vorgehensweise geregelt…der Begriff „Hauptgutachten“ kommt darin zB nicht vor, jedoch ist die Begutachtung nach einer Richtlinie der obersten Landesbehörde durchzuführen…usw.
      Ein Oldtimer (zB P3) soll als Technisches Kulturgut repräsentieren, das kann er am besten im originalen Zustand,
      aber natürlich auch nur mit seinen historisch bedingten Eigenschaften! Die Benutzung und Austattung ist in den originalen Betriebsanleitung, Reparaturhandbuch und Ersatzteil-Katalog beschrieben.Das Miteinander
      Richtung Gutachter wie es Peter beschreibt, kann nur hilfreich sein und nützt unterm Strich der Sache.
      Zur Zughakenkupplung: Ja, mir sind auch zwei Ausführungen bekannt. Aus meiner damaligen „aktiven“ NVA-Zeit sind mir allerdings keine P3 mit Anhängefahrzeug auf den öffentlichen Straßen in Erinnerung…und soll es denn heute auch so sein, könnte man sich eine entsprechende Formulierung im Gutachten vorstellen.
      Gute Fahrt!
      Gruß Gerd

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