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2. April 2020 um 12:15 Uhr
#1389

Teilnehmer
das Verbot im öffentlichen Verkehr soll sich aber nur auf eine bestimmte Art der HK beziehen, ist gibt doch zweierlei Ausführungen, einmal wo der Sicherungsbalken gleich aufgeklappt werden kann, darauf würde sich die Einschränkung beziehen, und zum anderen gibt es die “kleinere” Ausführung wo der hintere Teil erst angehoben werden muß bevor der ganze Hebel hochgeklappt werden kann! Diese wären wohl erlaubt, hab das aber selber noch nicht durchexerziert. es gibt aber genug die einen Haken hinten dran haben und einen HL 10 damit ziehen, was steht denn bei diesen in der Zulassung?